Anschlussleistung an das Elterngeld
Finanzielle Unterstützung im 2. und 3. Lebensjahr verbessern - Wahlfreiheit herstellen
Elterngeld soll entgangenes Einkommen wegen Kindererziehung ausgleichen – aber nur im ersten Lebensjahr. Eltern wollen aber auch anschließend zwischen häuslicher und außerhäuslicher Betreuung frei wählen können. Diese Wahlfreiheit haben sie nur, wenn sie im zweiten und dritten Lebensjahr eine Anschlussleistung
erhalten.
Unsere Forderung: