Anschlussleistung an das Elterngeld

Finanzielle Unterstützung im 2. und 3. Lebensjahr verbessern - Wahlfreiheit herstellen

Elterngeld soll entgangenes Einkommen wegen Kindererziehung ausgleichen – aber nur im ersten Lebensjahr. Eltern wollen aber auch anschließend zwischen häuslicher und außerhäuslicher Betreuung frei wählen können. Diese Wahlfreiheit haben sie nur, wenn sie im zweiten und dritten Lebensjahr eine Anschlussleistung
erhalten.

Unsere Forderung:

Eine Anschlussleistung an das Elterngeld im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes in Höhe von 300 Euro monatlich.

Sie haben mehr als eine Stimme!

 

 

 

 

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